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VG Schleswig, 08.11.2017 - 11 B 52/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 123 Abs 1 VwGO, § 28 AufenthG, § 5 Abs 2 AufenthG
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in …
Auszug aus VG Schleswig, 08.11.2017 - 11 B 52/17
Welches Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23/09, Rn. 20 - juris).Für die Beurteilung, wann die Voraussetzungen eines Anspruchs im Sinne des § 39 Nr. 3 AufenthV entstanden sind, ist allerdings auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem das zentrale Merkmal der jeweiligen Anspruchsnorm, das den Aufenthaltszweck kennzeichnet (hier: Eheschließung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 AufenthG), erfüllt worden ist (BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23/09, Rn. 26 - juris).
Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sind demnach nicht nach, sondern vor ihrer letzten Einreise in das Bundesgebiet entstanden, weil insoweit nicht die Einreise in den Schengen-Raum, sondern die letzte Einreise der Antragstellerin aus Dänemark in das Bundesgebiet maßgeblich ist (BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23/09, Rn. 25 - juris).
Allein der Umstand, dass die Eheleute möglicherweise eine vorübergehende Trennung für die übliche Dauer des Visumverfahrens hinnehmen müssen, reicht hierfür auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Ehe durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht aus (BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23/09, Rn. 34 - juris).